Rechtsprechung
RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des StraffreiheitsG. v. 7. Aug. 1934 eingestellt hat, auf die Behauptung gestützt werden, der Angeklagte sei unschuldig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 124
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein …
Sachlichrechtlich bringt die Straffreiheit den staatlichen Strafanspruch selbst zum Erlöschen, und zwar unmittelbar in dem vom Straffreiheitsgesetz bezeichneten Umfange (RGSt 69, 124 [126] und die dort angezogenen Entscheidungen).Die aktenmäßige Einstellung des Verfahrens hat lediglich feststellende Wirkung (RGSt 54, 17 [18] 67, 145 [146]; 69, 124 [125]).
Für Fälle dieser Art ist die Zulässigkeit einer erneuten sachlichen Prüfung vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden, und zwar auch für die Straffreiheitsgesetze vom 20. Dezember 1932 und von 7. August 1934, die in ihrem § 10 Abs. 1 Satz 2 ganz ebenso wie das bayerische Straffreiheitsgesetz in § 8 Abs. 2 Satz 1 Gegen den Einstellungsbeschluss die sofortige Beschwerde zulassen und keine Vorschriften darüber enthalten, wann das Verfahren trotz Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erneuert werden könne (RGSt 67, 145 und 333 [385]; 69, 124, [125] und 318).
- BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
Straffreiheitsgesetz
Durch die Gewährung von Straffreiheit wird ein Strafverfolgungshindernis für alle amnestiefähigen Straftaten mit der Wirkung geschaffen, daß die Einleitung oder Fortführung aller noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren verboten ist (vgl. RGSt 69, 124 [126] ). - BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer …
Auch die Niederschlagung wirkt verfahrensrechtlich als Hinderungsgrund der anhängigen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und bringt sachlich-rechtlich den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen (RGSt 69, 124, 126; BGHSt 3, 134, 136) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].Bejaht das Gericht die Voraussetzungen der Niederschlagung, so tritt die Straffreiheit ebenfalls kraft Gesetzes ein; seine Entscheidung hat auch hier nur einen feststellenden und nicht einen rechtsgestaltenden Inhalt (RGSt 54, 17; 67, 145, 146; 69, 124, 125).
- BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter …
Auf dem Gebiet des sachlichen Rechts bringt die Niederschlagung den staatlichen Strafanspruch selbst zum Erlöschen; denn durch den Erlass des Straffreiheitsgesetzes verzichtet der Staat für die in Betracht kommenden Fälle auf den Strafanspruch, gleichviel ob die Beschuldigung mit Recht oder Unrecht erhoben wird (vgl. RGSt 69, 124). - LG Berlin, 01.08.1996 - 517 AR 4/96
Dietrich Bonhoeffer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.04.1958 - 5 StR 34/58
Rechtsmittel
Da insoweit der staatliche Strafanspruch erloschen sein würde, läge in der Mitverurteilung wegen dieser Tatteile auch eine Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes im Sinne des § 357 StPO (vgl. RGSt 69, 124, 126; BGH 4 StR 521/54 vom 2. Dezember 1954). - BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.04.1955 - 1 StR 675/54
Rechtsmittel
Auf das vorliegende Verfahren sind somit die allgemeinen Grundsätze des Verfahrensrechts anzuwenden, nach denen das Gericht nicht gehindert ist, einen Angeklagten, dessen Strafverfolgung das Verfahrenshindernis eines Straffreiheitsgesetzes entgegenstünde, freizusprechen, wenn die sachlichrechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts keine Schuld des Angeklagten ergibt (vgl RGSt 70, 193 und RG JW 1936, 2239 Nr. 42 gegen RGSt 69, 124).